Das vorliegende Betriebsreglement gibt umfassend Auskunft über die Waldspielgruppe Yakari. Es orientiert Eltern, die ihr Kind in die Waldspielgruppe bringen möchten über Grundsätze, Tagesablauf, Leiterin, Tarife usw. Geldgeber können Einblick nehmen in Strukturen, Finanzen, und weitere Interessierte erhalten einen Überblick über den Betrieb.
In der Waldspielgruppe Yakari werden Kinder ab ca. 2,5 Jahren betreut. Die Kinder werden durch qualifiziertes Personal betreut, welches ihnen mit Einfühlungsvermögen, Echtheit und Wertschätzung gegenüber treten. Die Kinder nehmen an Spielen und Aktivitäten zur Frühförderung teil und ruhen sich ihren Bedürfnissen entsprechend aus. Unsere Hauptaufgabe ist die vertrauensvolle Kinderbetreuung für Berufstätige, nicht Berufstätige, Alleinerziehende und Familien.
Die Kinder erfahren eine ganzheitliche Förderung in der Natur. Diese wird dem Entwicklungsstand des einzelnen Kindes anpasst. Das Kind wird ein unterstützendes soziales Umfeld antreffen und eine gesunde ausgewogene Ernährung zu sich nehmen können.
Die Waldspielgruppe wird immer von zwei erwachsenen Waldspielgrupppenleiter*innen geleitet. Alle Mitarbeiterinnen verfügen über eine ihrer Funktion entsprechende Ausbildung.
Dienstag, Donnerstag und Freitag: von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Betriebsferien: über Weihnacht und Neujahr (3 Wochen)
08.00 bis 8.55 Kinder abholen
08.50 bis 9.15 Ankunft am Waldplatz, Morgenkreis mit singen und Lagerfeuer
09.15 bis 10.55 Aktivitäten / Freispiel / Znüni
10.55 bis 11.00 Rückweg zum Bus, Kinder angurten etc.
11.00 bis 12.00 Kinder nach Hause bringen
Es werden Kinder im Alter ab ca.2,5 Jahren aufgenommen. Die minimale Aufenthaltsdauer für die Waldspielgruppe beträgt 1 halben Tag pro Woche. Die Kinder werden in altersgemischten Gruppen betreut. Eine Kindergruppe umfasst in der Regel 8 bis max. 12 Plätze.
Die Eingewöhnungszeit ist für das Kind, die Eltern und das Personal ausserordentlich wichtig. Die Eltern müssen sich für diese Phase genügend Zeit nehmen können. Das erste Treffen dient dem gegenseitigen Kennenlernen.
Die Eingewöhnungszeit dauert 2-3 Wochen.
Es gibt kein schlechtes Wetter, nur eine schlechte Bekleidung! Je besser und wetterentsprechend Sie Ihr Kind kleiden, umso wohler fühlt es sich im Wald beim Spielen! Wenn Ihr Kind noch Windeln trägt ist es kein Hinderungsgrund, die Waldspielgruppe zu besuchen. -Ersatzwindeln mitgeben
Bei jedem Wetter. Bei extremen Witterungs-Verhältnissen (Sturm, Gewitter, starken Niederschlägen, extremer Kälte) wird die Waldspielgruppe nach innen verlegt oder wir machen einen Ausflug z.B. in den Tierpark.
Organisiert die Waldspielgruppe. Auf eine ausgewogene Ernährung legen wir grossen Wert.
Bei Krankheit oder Unfall kann das Kind nicht in die Waldspielgruppe gebracht werden. Bei Erkrankung des Kindes in der Waldspielgruppe werden die Eltern sofort benachrichtigt. Das Kind wird jedoch bis zum Ende der Betreuungszeit betreut, wenn die Eltern dies wünschen. Allergien und andere Empfindlichkeiten sollten beim Eintritt besprochen werden. Ebenso sollte das Waldspielgruppenteam über ansteckende Krankheiten in der Familie orientiert werden.
Die Eltern benötigen eine Haftpflichtversicherung und sind für die Unfall und Krankenversicherung des Kindes verantwortlich. Die Waldspielgruppe verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung.
Der Betreuungsplatz kann durch die Eltern oder durch die Waldspielgruppe mit einer Frist von drei Monaten auf Ende des Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen: Brief oder e-mail. Während der Eingewöhnungszeit von 2-3 Wochen kann auf Ende des laufenden Monats gekündigt werden. Die Kündigung muss ebenfalls schriftlich erfolgen.
Der Beitrag für den Abholservice beträgt 70.- Fr. pro Monat und Kind. Die genaue Auflistung inklusive Geschwisterrabatt finden sie auf der Seite Preise. Dort sind auch die Preise aufgelistet, wenn ein Kind mehrmals pro Woche in der Waldspielgruppe teilnimmt, oder mehrere Geschwister in die Waldspielgruppe kommen.
Ausgefallene Waldmorgen, wegen ‘extremen Wettersituationen (Sturm, ...), höhere Gewalt (staatliche Anordnungen, Pandemie, Teamausfall ohne Ersatzmöglichkeit, ...), können nicht zurückerstattet werden.
Die Kosten für die vereinbarten Betreuungstage (monatliche Pauschale) sind monatlich im Voraus zu bezahlen. Allfällige zusätzliche Tage werden im Nachhinein verrechnet. Wenn die Zahlung(en) ausbleiben wird mindestens einmal schriftlich daran erinnert, wenn die Zahlung dann immer noch ausbleiben, wird ein Betreibungsverfahren eingeleitet.
Die Ausgaben der Waldspielgruppe werden gedeckt durch: